Zertifizierung

als Kältefachbetrieb

Bescheid über die Zertifizierung von Betrieben gemäß § 6 der Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung)

Wir sind als anerkannter Kältefachbetrieb zertifiziert. Die Zertifizierung beruht auf § 6 Abs. 1,2 ChemKlimaschutzV. Zuständige Behörden sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen in Rheinland-Pfalz. Die zulässigen Tätigkeiten umfassen:

  • Dichtheitskontrollen
  • Kältemittelrückgewinnung
  • Installation
  • Instandhaltung und
  • Wartung - ohne Einschränkung