Die Zukunft der Kälteindustrie ist grün!
Kältemittel müssen in Zukunft höchsten Anforderungen an Umweltverträglichkeit gerecht werden.
Das fordern Gesetze der Europäischen Union und der Bundesregierung.
Natürliche Kältemittel bieten aufgrund ihrer Umweltfreundlichkeit, Energieeffizienz und natürlichen Verfügbarkeit eine vorteilhafte Alternative zu synthetischen Kältemitteln:
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Umweltfreundlichkeit: Natürliche Kältemittel wie Kohlenstoffdioxid (CO2), Ammoniak (NH3) und Propan (R290) sind natürliche Stoffe und haben keinen oder nur einen sehr geringen Einfluss auf den Treibhauseffekt und die Ozonschicht. Im Gegensatz dazu sind synthetische Kältemittel, insbesondere Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), stark klimaschädlich.
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Energieeffizienz: Natürliche Kältemittel können eine höhere Effizienz als synthetische Kältemittel bieten, was zu einer höheren Kühlleistung und einer geringeren Energieaufnahme führt.
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Verfügbarkeit: Natürliche Kältemittel sind in der Regel leichter verfügbar und kostengünstiger als synthetische Kältemittel.
Die aktuell verwendeten natürlichen Kältemittel sind:
- Kohlenstoffdioxid (R744): Kohlendioxid ist ein natürliches Kältemittel, das in vielen Anwendungen eingesetzt werden kann, wie z.B. in Supermärkten, Kühllagern und Transportkühlungen. Durch den Einsatz als Kältemittel wird das CO2 der Umwelt entzogen und kontrolliert eingeschlossen.
- Ammoniak (R717): Ammoniak ist ein natürliches Kältemittel, das in der Lebensmittelindustrie, in Kühlhäusern, in der chemischen Industrie und in industriellen Klimaanlagen verwendet wird.
- Isobutan (R600a): Isobutan ist ein natürliches Kältemittel, das in Kühlschränken und Gefriergeräten eingesetzt wird.
- Propan (R290): Propan ist ein natürliches Kältemittel, das in Klimaanlagen, Wärmepumpen und Kühlschränken eingesetzt werden kann.
Insgesamt bieten natürliche Kältemittel eine umweltfreundliche, energieeffiziente und sichere Alternative zu synthetischen Kältemitteln.
Kältemittel: | GWP: |
---|---|
R404a: | 3.922 |
R410a: | 2.088 |
R407f: | 1.824 |
R134a: | 1.430 |
R449a: | 1.397 |
R32: | 675 |
R600a: | 3 |
R290: | 3 |
R744: | 1 |
R717: | 0 |
Rechtliche Vorgaben:
Seit 2022 gelten in Bezug auf F-Gase (fluorierte Treibhausgase) folgende Regelungen für ortsfeste Kälteanlagen: Es ist verboten, gewerbliche Kühl- und Gefriergeräte zu verkaufen, die HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe) mit einem Treibhauspotential (GWP) von 150 oder mehr enthalten. Es ist auch verboten, mehrteilige zentralisierte Kälteanlagen mit einer Leistung von 40 kW oder mehr zu installieren, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr benötigen. Eine Ausnahme besteht für den primären Kältemittelkreislauf in Kaskadensystemen, in denen fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von weniger als 1.500 verwendet werden dürfen.
Ab 2025 gelten folgende Regelungen für Klimaanlagen: Es ist verboten, Mono-Split-Klimageräte mit einem Gewicht von weniger als 3 kg fluorierten Treibhausgasen zu verkaufen, die ein GWP von 750 oder mehr haben.
Ab 2030 gibt es weitere Regelungen für ortsfeste Kälteanlagen: Es besteht ein Verbot für Service und Wartung von ortsfesten Kälteanlagen, die F-Gase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten. Dieses Verbot gilt ab dem 1. Januar 2030 auch für recycelte Ware, wobei bis zu diesem Datum eine Ausnahme für aufgearbeitete oder recycelte F-Gase besteht.
Das GWP (Global Warming Potential) ist ein Maß dafür, wie stark ein Treibhausgas im Vergleich zu Kohlendioxid (CO2) zur globalen Erwärmung beiträgt. Ein höheres GWP bedeutet eine größere Klimaauswirkung.
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