Zertifizierung
als Kältefachbetrieb
Bescheid über die Zertifizierung von Betrieben gemäß § 6 der Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung)
Wir sind als anerkannter Kältefachbetrieb zertifiziert. Die Zertifizierung beruht auf § 6 Abs. 1,2 ChemKlimaschutzV. Zuständige Behörden sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen in Rheinland-Pfalz. Die zulässigen Tätigkeiten umfassen:
- Dichtheitskontrollen
- Kältemittelrückgewinnung
- Installation
- Instandhaltung und
- Wartung - ohne Einschränkung